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原帖由 vistaxp 于 2008-10-18 18:49 发表 
如果公司业主没有其他同等水平的私用车辆,公司登记的车会被以所谓的1%规则计算。不论新车还是二手车,计算额都是按照车行同等配置新车的Brutto价格,Brutto价格的1%作为每月私人用款,要补全税。
这个很令人费解 ...
gehaltsoptimierer:
http://biallo.aol.de/aol/gehaltsoptimierer/index_aol.php
Firmenwagen mit Privatnutzung Hilfe
durch Gehaltserhöhung durch Gehaltsumwandlung aus laufendem Gehalt
Nutzung für Fahrt zur Arbeitsstätte
ja nein
http://biallo.aol.de/aol/gehaltsoptimierer/firmenwagen.htm
Firmenwagen
Kann ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, so muss dieser geldwerte Vorteil entweder nach der pauschalen 1%-Regelung besteuert werden, oder nach tatsächlich angefallenen Kosten. Sollte der private Nutzungsanteil nur sehr gering sein, lohnt sich oftmals das Führen eines Fahrtenbuchs, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Für alle anderen gilt die 1 %-Regelung, die besagt, dass 1 % des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Sonderzubehör (kein Autotelefon) wird hinzu addiert. Auch bei gebrauchten Fahrzeugen gilt der Listenpreis am Tag der ersten Zulassung. Rabatte, etc. werden nicht berücksichtigt.
Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch noch für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte, dann werden für jeden einfachen Entfernungskilometer nochmals 0,03% des Listenpreises angesetzt.
Durch diese Regelungen hat der Arbeitnehmer im Falle einer Gehaltsumwandlung zwar keinen Steuervorteil mehr, aber es entfallen für ihn die privaten Kosten für das Fahrzeug. Diese fallen in der Regel höher aus, als die Reduzierung des Nettogehalts. Auch dies ist natürlich im Einzelfall zu prüfen und kann z.B. bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen eher unrentabel sein. |
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