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谈谈E签证和B签证的区别
文章来源: 老留学生 于 文学城
有感于下面关于工作签证和学生签证的讨论。
谈谈E签证和B签证的区别。
1)两种签证的解释
E签证是指Aufenthaltserlaubnis。
B签证是指Aufenthaltsbewilligung
关于它们的严格定义,可以在下面的外国人法中找到。
一般情况下,理解为:
E签证是给予无目的在德国居留的外国人。
注意:绿卡E签证是给予有目的在德国居留的外国人。五年到期以后从新审理。E签证还有无限期,有限期之分。不再细谈。
B签证相对于E签证来说,可以理解为,有目的在德国居留的人。
2)应用范围
大部分学生拿到的都是B签证。而来德国工作和来德国结婚的人拿到的是E签证。有些城市的外管局比较严格,一些来德国工作的人,也只能拿到B签证。比如下面那位网友提到的情况。但情况比较特殊。
3)工作许可
B签证可以申请有限制的工作许可,就是说,在签证上标明允许工作的时间(比如学生),工作的公司,地点等等。E签证可以申请有限制的工作许可(只允许在特定的公司或者地点工作)和无限制的工作许可。具体由各城市的劳动局掌握和批准(黄色劳工纸),由移民局在签证上注明限制条件。
4)区别
E签证的持有者,可以申请Kindergeld。五年以上E签证持有者,可以申请长期居留Unbefristete Aufenthaltserlaubnis 或永久居留权Aufenthaltsberechtigung。三年以上Aufenthaltsberechtigung持有者,或八年以上E签证持有者可以申请加入德国籍。
B签证的持有者完成再德国的目的,不再继续给予居留。
5)为什么B签证改成E签证非常难?
B签证改成E签证是所有在德国居留的外国人最头痛,最复杂,最关键,最难办的一个手续。因为,外国人法明确说明:基层外管局无权改变签证的性质。除非特殊情况。
1. Wissenschaftlern für eine Beschäftigung in Forschung und Lehre, sofern wegen ihrer besonderen fachlichen Kenntnisse ein öffentliches Interesse an ihrer Beschäftigung besteht,
2. Fachkräften, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, sofern an ihrer Beschäftigung wegen ihrer besonderen fachlichen Kenntnisse ein öffentliches Interesse besteht,
原句出处: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aav/__5.html
就是这一句话:Wenn es im öffentlichen Interesse liegt.如果符合公众利益。除了婚姻等方式,大部分B签证改成E签证的成功者都是能够证明:他/她在德国的居留或工作是符合德国的公众利益。
具体B签证改成E签证方法,因人而异,因地而异,因时而异,因业而异。恕不能一概而论。如有兴趣者,可以共同切磋。
以上所谈,个人理解,仅供参考,欢迎润色,如有偏差,请予斧正,以避误导之嫌。
AuslG § 15 Aufenthaltserlaubnis
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Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt wird.
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AuslG § 28 Aufenthaltsbewilligung
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(1) Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Aufenthaltsbewilligung erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt wird. § 10 bleibt unberührt.
(2) Die Aufenthaltsbewilligung wird dem Aufenthaltszweck entsprechend befristet. Sie wird für längstens zwei Jahre erteilt und kann um jeweils längstens zwei Jahre nur verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
(3) Einem Ausländer kann in der Regel vor seiner Ausreise die Aufenthaltsbewilligung nicht für einen anderen Aufenthaltszweck erneut erteilt oder verlängert werden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann vor Ablauf eines Jahres seit der Ausreise des Ausländers nicht erteilt werden; dies gilt nicht in den Fällen eines gesetzlichen Anspruches oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Ausländer, die sich noch nicht länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten.
(4) Einem Ausländer, der sich aus beruflichen oder familiären Gründen wiederholt im Bundesgebiet aufhalten will, kann ein Visum mit der Maßgabe erteilt werden, daß er sich bis zu insgesamt drei Monaten jährlich im Bundesgebiet aufhalten darf. Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet eine Rente bezieht und der familiäre Bindungen im Bundesgebiet hat, wird in der Regel ein Visum nach Satz 1 erteilt.
另附:有关文件
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/argv/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aav/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMI_index.html |
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