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Staatsangehörigkeit
Ab 1. September 2008 wird der bundeseinheitliche Einbürgerungstest verbindlich
Die vom Bundesminister des Innern am 5. August 2008 erlassene Einbürgerungstestverordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft und führt bundesweit den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ein. Damit werden die „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen, die nun als weitere Einbürgerungsvoraussetzung verlangt werden. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind. Auch wer einen Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule (Hauptschule oder vergleichbarer bzw. höherer Abschluss) hat, braucht den Einbürgerungstest nicht abzulegen. mehr...
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