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Wenn Sie ein Besuchervisum beantragen möchten....
1. Drucken Sie die Antragsunterlagen (4 Seiten) aus. (Um das pdf-Dokument lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat-Reader. Sie können diesen kostenlos herunterladen. Bitte klicken Sie hier.)
2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (Seiten 1 und 2). Vergessen Sie nicht, es persönlich zu unterschreiben.
3. Auf Seite 3 der Antragsunterlagen sind alle erforderlichen Dokumente aufgeführt, die Ihr Antrag enthalten sollte. Bitte reichen Sie Kopien der Dokumente ein. Schicken Sie uns keine Originale, ausser dem Reisepass.
4. Befolgen Sie genau die Zahlungsanweisungen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Zahlungsnachweis beiliegt (siehe Seite 4 der Antragsunterlagen).
5. Wenn Sie alle Dokumente zusammengetragen haben, stecken Sie diese zusammen in einen Briefumschlag. Es ist nicht notwendig, persönlich nach Berlin zu kommen, um den Antrag einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag spätestens 4 Wochen vor Ihrer geplanten Abreise nach Kanada per Post an uns zu schicken.
Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen Ihr Reisepass zurückgeschickt. Erst dann wissen Sie, ob ein Besuchervisum erteilt wurde oder nicht.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag persönlich bei der Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin einzureichen. Eine Bearbeitung am selben Tag kann jedoch nicht grundsätzlich garantiert werden. In manchen Fällen kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen und länger dauern, selbst wenn der Antrag persönlich in Berlin abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen noch nicht die Erteilung eines Visums garantiert. Ein Visum wird nur dann erteilt, wenn ein Visabeamter nach Prüfung Ihres Falles davon überzeugt ist, dass Sie nur für einen begrenzten Zeitraum nach Kanada einreisen wollen und auch ansonsten alle Voraussetzungen gemäss dem kanadischen Einwanderungsgesetz erfüllen. Sollte der Antrag auf ein Visum abgelehnt werden, wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet. |
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