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原帖由 朝三暮四郎 于 2008-1-22 14:11 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
真的不用管吗? 我们的情形好象和他们的有点不同.
原帖由 朝三暮四郎 于 2008-1-21 16:29 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
后来我们有通过邮件和网站解释,小孩只有11 岁,只是好其才登记了,但他们回复是在 AGB里已经说明了,登记之前要先同意 AGB 等等,后来我们有向他们解释了 11 岁的小孩哪能了解 AGB 等。原以为没事了,但今天收到了 Inkasso 寄来的信,收件人是小孩的名字。
Man kann auch diesen bekannten Brief bekommen:
"Es wurden daher bei der Anmeldung durch Ihren Sohn / Ihrer Tochter*** ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können. Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden."
http://www.verbraucherrechtliche ... n-mit-strafanzeige/
Dann muss man wieder was erklären.
Die beste Lösung hierfür ist Nichts-Machen (nicht bezahlen und auch nicht erklären).
Die Rechtslage wurde hier schon vorgestellt:
http://dolc.de/forum/viewthread. ... p;extra=&page=1
"In einem Urteil des AG München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) wurde auch schon erklärt: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste." Nach der Auffassung des AG München hat man keine Zahlungspflicht, wenn eine Anmeldung ohne weiteres möglich sei, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet (vgl. auch AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07).
Weist ein Diensteanbieter auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Bezugsmöglichkeit einer Gratisleistung hin, ohne hinreichend deutlich und in ähnlicher Form wie diese Blickfangwerbung eine tatsächlich bestehende Zahlungspflicht und/oder Preisbestandteile herauszustellen, liegt der Fall einer irreführenden und unzulässigen Blickfangwerbung vor (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007 - Az. 17 O 490/06)."
[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-1-22 15:39 编辑 ] |
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