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萍聚头条

楼主: 大细路

[其他] 我朋友能拿Kindergeld吗?

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发表于 2007-12-6 15:06 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-12-6 15:12 | 显示全部楼层
原帖由 hasecui 于 2007-12-6 15:03 发表


不跟你绕舌了,你就直接说吧,楼主的朋友是否有权拿到儿童金,ja oder nein?


Es weiss ich nicht. Man muss seinen Fall genau betrachten und genaue Information bekommen.
Man muss zumindest wissen, welche Aufenthaltsgenehmigung er hat und warum der Antrag abgelehnt wird (oder wurde).
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发表于 2007-12-6 15:21 | 显示全部楼层
Diesen 申诉 soll jeder hier schreiben können:

Hier ist das Gesetz:

Gemäß §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auch Kindergeld, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt UND die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden.

Hier ist die Erklärung von Gesetzgeber:

Zu §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz wurde in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss" (Bundesrats-Drucksache 68/06 vom 27.01.06) schon erklärt:

„Ausgenommen hiervon sind diejenigen ausländischen Staatsangehörigen, bei denen der Aufenthalt befristet und eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht absehbar bzw. ausgeschlossen ist. Deshalb erhalten ausländische Staatsangehörige, die sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland aufhalten, kein Kindergeld. Auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit indiziert dann keinen dauerhaften Aufenthalt, wenn sich die aktuelle Zustimmung auf eine bestimmte Tätigkeit bezieht und die Verlängerung der Zustimmung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach einem Höchstzeitraum rechtlich ausgeschlossen ist. Dies ist nach der Beschäftigungsverordnung z.B. bei Saisonarbeitskräften, Spezialitätsköchen oder Au-Pair-Kräften der Fall.“


Ich habe nur "geschreiben":

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren o.g. Bescheid lege ich fristgerecht Einspruch ein.

Gemäß §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auch Kindergeld, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt UND die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden.

Zu §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz wurde in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss" (Bundesrats-Drucksache 68/06 vom 27.01.06) schon erklärt:

„Ausgenommen hiervon sind diejenigen ausländischen Staatsangehörigen, bei denen der Aufenthalt befristet und eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht absehbar bzw. ausgeschlossen ist. Deshalb erhalten ausländische Staatsangehörige, die sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland aufhalten, kein Kindergeld. Auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit indiziert dann keinen dauerhaften Aufenthalt, wenn sich die aktuelle Zustimmung auf eine bestimmte Tätigkeit bezieht und die Verlängerung der Zustimmung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach einem Höchstzeitraum rechtlich ausgeschlossen ist. Dies ist nach der Beschäftigungsverordnung z.B. bei Saisonarbeitskräften, Spezialitätsköchen oder Au-Pair-Kräften der Fall.“

Ich gehöre aber jedoch nicht zu diesem Personenkreis. Zwar bin ich im Besitz einer nach §18 des Aufenthaltsgesetzes erteilten Aufenthaltserlaubnis. Aber bei mir ist die Verlängerung der Zustimmung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung jedenfalls nicht nach einem Höchstzeitraum rechtlich ausgeschlossen. Daher bitte Sie um Überprüfung, ob ich nicht doch Anspruch auf Kindergeld haben soll.

Mit freundlichen Grüßen

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发表于 2007-12-6 15:44 | 显示全部楼层
原帖由 hasecui 于 2007-12-6 15:06 发表


我也来说句实话吧,有才的热心肠真是没的说了,就一个赞

但是,他的水平如何,我还真不知道。如果仅从儿童金上来看,他写的东西虽然长,但是太oberflächlich,没有切中要害。


1. Formulierung laienhaft
http://www.dolc.de/forum/viewthr ... age%3D33&page=2

2. 好为人师,又不得其道,叫什么来着,三角锚!
http://www.dolc.de/forum/viewthr ... id%3D139&page=3

3. soll 找一本真正的法律书
http://www.dolc.de/forum/viewthr ... B4%BF%C7&page=1

4. 没抓住核心. 太学究了.
http://dolc.de/forum/viewthread. ... p;page=8#pid9674625

5. 写的东西虽然长,但是太oberflächlich,没有切中要害。
siehe oben


:D :D :D
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发表于 2007-12-6 17:28 | 显示全部楼层
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发表于 2007-12-6 18:08 | 显示全部楼层
辛苦了。
鼓励一下,还是有才同学认真。

原帖由 太有才了 于 2007-12-6 15:21 发表
Diesen 申诉 soll jeder hier schreiben können:

Hier ist das Gesetz:

Gemäß §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer au ...
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-12-6 20:50 | 显示全部楼层
原帖由 太有才了 于 2007-12-6 15:21 发表
Diesen 申诉 soll jeder hier schreiben können:

Hier ist das Gesetz:

Gemäß §1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer au ...



$支持$
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发表于 2007-12-6 21:03 | 显示全部楼层
原帖由 bluemoon 于 2007-12-4 15:22 发表


在这里工作也要看签证和居留类型的,可以申请,但批不批,就是另一回事了!

另,如果这两年内小孩不在德国,是木有kindergeld的


我不讲你说得对不对,我只讲我自己的经历。

我母亲在德国,97年我来德国,我母亲开始拿我的Kindergeld。此后98年我回国高考,99年—04年在中国上了五年大学,我母亲也继续拿了5年的Kindergeld,为了要拿这个钱我每个学期都要在中国大学里办一张学籍证明寄出来,所以德国方面是知道我在中国读书的。

现在我又在德国读书,我母亲还在继续拿着我的Kindergeld!

[ 本帖最后由 boilingsnow 于 2007-12-6 21:07 编辑 ]

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发表于 2007-12-6 21:20 | 显示全部楼层
你说这种情况,
超过18岁的子女,在海外上大学,父母仍然是可以拿kindergeld的!
参考

http://www.studentenpilot.de/finanzen/kindergeld/#7


7. Details zum Studium

Kindergeld kann nur gezahlt werden, wenn ihr als ordentliche Studierende an einer Hochschule im In- oder Ausland immatrikuliert seid.
Als Hochschulstudium wird ebenfalls ein Vollzeitstudium an einer Fernuni anerkannt. Auch die Vorbereitung auf das Doktorexamen kann angerechnet werden.
Ein vollständiges Studium im Ausland wird dann berücksichtigt, wenn es zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Bei Auslandssemestern ist zu beachten, dass das Studium dort in einer ähnlichen Fachrichtung fortgesetzt werden muss. Solange man an der ausländischen Hochschule eingeschrieben ist, schränkt eine Beurlaubung an der heimischen Hochschule den Anspruch auf Kindergeld nicht ein. Ansonsten wird eine Beurlaubung als Unterbrechung wahrgenommen und der Kindergeldanspruch entfällt in dieser Zeit, es sei denn, die Unterbrechung dient der weiteren Berufsausbildung, der Prüfungsvorbereitung oder findet auf Grund von Erkrankungen oder Mutterschaft statt.
Als Ende des Studiums gilt der Monat, in dem man das offizielle Gesamtergebnis der Prüfungen schriftlich mitgeteilt bekommt. Die Zeit, die man evtl. nach der Prüfung noch eingeschrieben ist, wird für das Kindergeld nicht mehr berücksichtigt.


原帖由 boilingsnow 于 2007-12-6 21:03 发表


我不讲你说得对不对,我只讲我自己的经历。

我母亲在德国,97年我来德国,我母亲开始拿我的Kindergeld。此后98年我回国高考,99年—04年在中国上了五年大学,我母亲也继续拿了5年的Kindergeld,为了要拿 ...

[ 本帖最后由 pidi 于 2007-12-6 21:21 编辑 ]

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发表于 2007-12-7 08:56 | 显示全部楼层
原帖由 hasecui 于 2007-12-6 17:28 发表


原来这就是你的回答啊,哈哈,太好笑了,说了半天,你都在说废话。:D :D :D


楼主已经把他朋友的居留情况都说了,你是完全没看见还是怎么啦。楼主的朋友确实没有申请,但是来问,不光是要个结果,还要 ...


Dies hast Du schon öfter erklärt, und zwar immer mit der gleichen Ausrede.
Es ist wirklich sehr schrecklich, dass du关键东西自然不会在公开场合写.
Zum Glück können wir ohne Dich auch einige Probleme lösen.
Ohne Deine Hilfe muss man wahrscheinlich meinen这套标准文本 immer weiter benutzen, obwohl 这套标准文本 schlecht ist.
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