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发表于 2007-9-6 08:34
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本帖最后由 fcb 于 2009-5-16 05:28 编辑
可能的办理处: 德使领馆-Standesamt、丹麦或国内涉外民政局/厅
1。中国公民先办出生公证书(或许还要未婚/离婚证明)
同时办访友签证到德国,然后去丹麦登记结婚 http://www.toender.dk/default.asp?mnu=403
(参阅置顶的帖子: 给询问在中国或德国或丹麦办理结婚程序的JM方便查询的链接总汇。)
2。如国内一方无法持访友签证到德国,那就办理申请结婚签证
详见 德使馆07版申请结婚签证须知 http://www.dolc.de/forum/viewthr ... &extra=page%3D1
之前得先办妥出生证明和未婚/离婚证明的双认证
3。德国公民正在中国或到中国涉外民政局/厅登记结婚,在中国结婚为德国所承认
请耐心看完长帖: 和德国人结婚好麻烦哦。。。 http://www.dolc.de/forum/viewthr ... 1%26filter%3Ddigest
参考帖子:http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=341145
拿到结婚证书后,需双认证。德使领馆对夫妻一方为德国公民的结婚证书免收再认证费
之后,中国公民可申办家庭团聚赴德: 德使馆07版申请家庭团聚签证须知 http://www.dolc.de/forum/viewthr ... &extra=page%3D1
德国公民在某些国家结婚需提供适婚证明(Ehefähigkeitszeugnis),国内涉外民政局/厅是否也需要这个,额还没完全整明白
Das gleiche gilt, wenn der fremde Staat eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen vom deutschen Verlobten verlangt. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden. (Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige genügt regelmäßig die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide Verlobte. Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt bzw. Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.)
适婚证明通常在当地Standesamt开具,如在德国境内已无居所,则在最后报户口的当地Standesamt开具。如果从未在德有过居所或只是暂时在德国境内,那就只有在Standesamt I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin开具。
未婚德国公民办理适婚证明所需材料: (离婚的先不贴了)
Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31.Dezember 1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Heiratsortes der Eltern (derzeit eventuell noch beim Wohnort der Eltern) erhältlich (Zustaendigkeit) und kostet 8,-- EUR (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern). In allen anderen Fällen (beispielsweise Eheschließung der Eltern vor 1958 bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor dem 03.Oktober 1990) anstelle der Familienbuch - Abschrift eine neue Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate) der Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kostet 7,-- EUR. (对于出生于中国的德国公民,则不需要这一项)
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Antragstellung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Gebühren (zwischen 38,-- EUR und 65,-- EUR).
既可当面也可书面申办
[ 本帖最后由 fcb 于 2007-9-6 12:41 编辑 ] |
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