|
马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。
您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册
×
Kfz-Steuersätze
Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach Hubraum sowie nach Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch bemessen. Emissionsarme und verbrauchsgünstige Neufahrzeuge werden niedriger besteuert beziehungsweise erhalten zusätzlich unter Umständen eine befristete Steuerbefreiung. Wie dies im Einzelfall aussieht. schlüsselt die Tabelle „Kfz-Steuersätze“ auf.
Auch zahlreiche Autos. die noch auf die ältere Euro-Norm zugelassen sind. erfüllen bereits die verschärften Abgasgrenzwerte. Fahrer solcher Fahrzeuge können eine Änderung der Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren vornehmen lassen. um dadurch Steuern zu sparen.
Die genaue Einstufung verrät die Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren unter Ziffer „1“ an fünfter und sechster Stelle.
Fahrzeuge. die die Euro-3-Norm beziehungsweise Euro-4-Grenzwerte einhalten. bekommen längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung. Sie gilt jedoch nur. wenn die Euro-3-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2000 und die Euro-4-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2005 zugelassen oder umgeschlüsselt wurden.
Weiterhin erhalten Kraftfahrzeuge. die die Euro 3 und D4- Grenzwerte einhalten. längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung. sofern diese Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.
Ab 1.1.2005 haben sich für Fahrzeuge. deren Abgasemissionen schlechter als Euro 2 sind. die Kfz-Steuern erhöht (s. hierzu die "Kfz-Steuertabelle"). Durch eine Nachrüstung kann ggfs. eine bessere Einstufung möglich sein. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Kfz-Meisterbetrieb.
Fahrzeuge. die zur wahlweisen Beförderung von Personen und Gütern konzipiert sind. sind in den Fahrzeugdokumenten als "Pkw" oder "Pkw Kombi" ausgewiesen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes sind diese Fahrzeuge mit mehr als 2.800 Kilogramm zulässige Gesamtmasse auch ohne Umschreibung zum Lkw nach Gewicht zu besteuern.
Bei zulassungspflichtigen Motorrädern ist die Berechnung der Steuer einfacher als bei Pkw. Die Jahressteuer beträgt 1.84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.
Emissionsgruppe für Pkw Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren Geltungsdauer Steuersatz je angefangene 100 cm; Hubraum - EURO - Ottomotor Steuersatz je angefangene 100 cm; Hubraum - EURO - Dieselmotor
Euro 3.
Euro 4.
3-Liter-Auto 30. 31. 32. 33. 36.
37. 38. 39. 40. 41.
42. 43. 44. 45. 46.
47. 48. 53 bis 70 bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
5.11
6.75
13.80
15.44
Euro 2 25. 26. 27. 35. 49.
50. 51. 52 bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
6.14
7.36
14.83
16.05
Euro 1
und vergleichbare 01. 02. 03*/**/***. 04***. 09***. 11. 12. 13. 14. 16. 18. 21. 22. 28. 29. 34. 77 bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 6.75
10.84
15.13 18.97
23.06
27.35
andere. die bei Ozonalarm fahren dürfen 10***. 15***. 17. 19.
20. 23. 24 bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005
11.04
15.13
21.07
23.26
27.35
33.29
(bedingt) schadstoff-
arme. die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen 03. 04. 05****. 09 bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005
16.97
21.07
25.36
29.19
33.29
37.58
übrige 00. 05. 06. 07
08. 10. 15. 88 bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
21.27
25.36
33.49
37.58
* Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis. sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.
** Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein. dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO). Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.
*** Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht. wenn im Fahrzeugbrief/ -schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
**** Gilt nur für Kraftfahrzeuge. die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.
Ändert sich ab dem 1.1.2005 der Steuersatz. wird die Kraftfahrzeugsteuer in einem Bescheid neu berechnet und festgesetzt. Sie wird erst mit der Steuer für den nächsten Entrichtungszeitraum fällig. Der geänderte Steuersatz kann innerhalb eines Jahres nachträglich berücksichtigt werden. So setzt z.B. ein Steuerbescheid vom 15.9.2005 nicht nur den zukünftigen Betrag fest. sondern auch die ab dem 1.1.2005 nachzuzahlende Kraftfahrzeugsteuer. Für weitere Auskünfte steht das zuständige Finanzamt gern zur Verfügung!
www.bundesfinanzministerium.de |
|