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发表于 2005-12-28 11:04
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1. Demokratie und Volksherrschaft
Nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk bestimmt in regelmäßigen Wahlen Vertreter im Bund, in den Ländern und in den Gemienden. Diese nehmen die Interessen der jeweiligen Ebene, für die sie gewählt wurden, wahr und treffen die Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.
2. Achtung der Grundrechte
Die Grundrechte ermöglichen es dem Einzelnen unter anderem, sich gegen deren Beeinträchtigung durch den Staat zu wehren. Der Staat hat die Grundrechte eines jeden Menschen zu schützen, aber auch gegen andere Menschen, Personenvereinigungen und Organisationen. Jeder Mensch hat Anspruch auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Niemand darf andere in ihrer freien Selbstbestimmung beeinträchtigen z.B. hinsichtlich der religiösen Betätigung sowie des Zugangs zu Informationen, zur Bildung und zum Berufsleben. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
3. Gewaltenteilung
Der Grundsatz der Gewaltenteilung dient der Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht. Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (siehe oben unter 1.) wird durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente), der vollziehenden Gewalt (Regierungen und Verwaltungen) und der Rechtsprechung (Gerichte) ausgeübt. Die Parlamente kontrollieren die Arbeit der Regierung.
4. Rechtsstaatsprinzip
Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet vor allem, dass Regierung und Verwaltung die Gesetz einhalen und es einen gerichtlichen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen durch die Öffentliche Gewalt gibt. Jedem Bürger steht dem Weg zu den Gerichten offen.
5. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Die Verwaltungen müssen die Gesetze beachten und anwenden. Maßnahmen, die in Rechte des Bürgers eingreifen, bedürfen zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage, die diese Maßnahmen zulässt und erlaubt.
6. Unabhängigkeit der Gerichte
Die Gerichte sind unabhängig. Sie können von Regierungen oder Parlamenten nicht kontrolliert werden. Die Richter sind nur ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf einen fairen Prozess.
7. Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit der politischen Parteien
ein wesentliches Merkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, dass es verschiedene Parteien gibt. Alle Parteien haben die Chancen, ihre politischen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Gründung, Bestand undTätigkeit der Parteien sind frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen. Bei Wahlen haben alle Parteien die gleichen Möglichkeiten, für sich zu werben und gewählt zu werden. Durch das Mehrparteienprinzip wird die Meinungsvielfalt im Öffentlichen Leben gewährleistet.
8. Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Die Opposition bildet das politische Gegengewicht zur Regierung und hat die Aufgabe sie zu kontrollieren. Sie kann Gesetzentwürfe einbringen. Die Regierung darf die Opposition nicht in ihrer Arbeit behindern.
Für Ihre Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die eben beschreibenen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstanden und akzieptiert haben. Bitte stellen Sie Fragen, wenn Ihnen hierzu noch etwas unklar ist.
Mit Ihrer Unterschrift bekennen Sie sich zu den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Durch Ihre Unterschrift erklären Sie aber auch,
1. dass Sie keine Bestrebungen unterstützen oder selbst verfolgen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden,
2. dass sich Ihre Handlungen nicht gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wenden,
3. dass Sie die Amtsausübung der gewählten Organe des Landes nicht behindern werden, und
4. dass Sie die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht durch Ausübung von Gewalt oder durch Vorbereitung solcher Handlungen gefährden wollen. |
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