Auswandern im Rentenalter wird immer beliebter. Eine häufig gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, ob man auch als Auswanderer die Rente in voller Höhe erhält oder ob die deutsche Rente im Falle einer Wohnsitzverlegung ins Ausland gekürzt wird. Mittlerweile gibt es aber gute Nachrichten für alle Rentner. Wer hierzulande Ansprüche erworben hat, erhält die Rente in voller Höhe im Ausland ausgezahlt. Der Wohnsitz (Land in dem man leben möchte) oder die Staatsangehörigkeit (Deutsch / EU-Ausländer / Land mit Abkommen / ohne Abkommen) spielt keine Rolle. Eine Rentenkürzung gibt es nicht mehr!
Bis zu einer Gesetzesänderung im Oktober 2013 war dies allerdings nicht durchgängig der Fall. Bei ausländischen Staatsangehörigen mit Rentenansprüchen in Deutschland, die in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen (außerhalb der EU) lebten, wurde die Rente um bis zu 30% gekürzt. Betroffen war beispielsweise die thailändische Ehefrau eines deutschen Rentners, die hierzulande gearbeitet und entsprechende Rentenansprüche erworben hatte, die Rente aber außerhalb eines Abkommensstaates (z.B. in Thailand) verbringen wollte. Durch die Gesetzesänderung im Oktober 2013 wurde diese offensichtliche Ungerechtigkeit aber behoben, alle Rentner sind nun gleichgestellt.
Wichtiger Hinweis: Obwohl die Rente von der Deutschen Rentenversicherung im Ausland nicht gekürzt wird, haben Auslandsrentner unter Umständen finanzielle Nachteile durch die Auswanderung:
Verluste durch Auslandsüberweisungen
Ein finanzieller Nachteil für Auslandsrentner sind ggf. die teuren Überweisungskosten bei der Rentenzahlung ins Ausland. Anfallende Überweisungskosten werden nämlich nicht von der Rentenversicherung getragen, sondern immer vom Rentenempfänger. Betroffen sind hier vor allem Auswanderer, die in Länder außerhalb der Europäischen Union (SEPA-Raum) ziehen. Auch durch Währungsumrechnungen, bei Rentenzahlungen in Länder außerhalb des Euroraums, müssen Auswanderer mit Einbußen rechnen. Je nach Land können sich die Verluste auf 3-6% der Rentensumme belaufen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, dies zu vermeiden. Wie das geht, erfahren Sie im Kapitel Auszahlung der Rente ins Ausland.
Steuerliche Nachteile für Auslandsrentner
Für Auslandsrentner können zudem Nachteile hinsichtlich der Besteuerung entstehen, da Auslandsrentner unter bestimmten Voraussetzungen hierzulande als „beschränkt Steuerpflichtig“ gelten und dadurch wichtige Freibeträge entfallen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Steuern und Abzüge. |