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Regelungen in den Städten
Fahrverbot in Berlin
Gültig ab Spätestens Juni 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone
Elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z.B. Leipziger Straße und Friedrichstraße
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen besondere Regelungen für Anlieger / Veranstalter von Oldtimer-Rallys müssen Einschränkungen berücksichtigen
Sonstiges Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.
Fahrverbot in Bonn
Gültig ab Umsetzung offen
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone Zwei vielbefahrene und damit sehr belastete Straßen
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Fahrverbot in Darmstadt
Gültig ab Mitte 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone Hügelstraße und Heinrichstraße
Strafen noch nicht bekannt
Ausnahmen Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge
Sonstiges übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner
Fahrverbot in Essen
Gültig ab Umsetzung noch offen
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 auch für Euro-5-Diesel
Fahrverbotszone innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. "blaue Umweltzone", u.a. Teilstrecken der BAB 40
Strafen noch nicht bekannt
Ausnahmen Gewerbetreibende
Fahrverbot in Frankfurt
Gültig ab Umsetzung offen
Betroffene Fahrzeuge Diesel Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone Voraussichtlich die derzeitige Umweltzone, also die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Sonstiges Ab September 2019 wird das Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel gelten
Fahrverbot in Gelsenkirchen
Gültig ab Umsetzung noch offen
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone Kurt-Schumacher-Straße
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Gewerbetreibende
Fahrverbot in Hamburg
Gültig seit 1. Juni 2018
Betroffene Fahrzeuge Kraftfahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 1/I bis 5/V
Fahrverbotszone
Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)
Strafen Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw)
Ausnahmen Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende
Fahrverbot in Köln
Gültig ab ursprünglich geplant zum 01. April 2019 (zunächst aufgeschoben)
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September auch für Euro-5-Diesel
Fahrverbotszone Aktuelle Grüne Umweltzone
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Sonstiges Derzeit zunächst noch keine Umsetzung, aufgrund der aufschiebenden Wirkungen der Berufung durch die Landesregierung NRW
Fahrverbot in Mainz
Gültig ab evtl. 1. September 2019 (wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird)
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 5 für einzelne Straßen, Euro 4 und älter für ganze Zonen
Fahrverbotszone Noch nicht bekannt
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Fahrverbot in Stuttgart
Gültig seit 1. Januar 2019 für Auswärtige, 1. April 2019 für Stuttgarter
Betroffene Fahrzeuge Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter
Fahrverbotszone im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone)
Strafen 80 Euro Bußgeld
Ausnahmen z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Sonstiges Mitte 2019 soll über Verschärfungen nachgedacht werden
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