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Fahrzeug-Import aus EFTA-Staaten [/SIZE]
Für in Deutschland lebende Kaufinteressenten, die weder hier noch in einem anderen EU-Land ihr Wunschauto finden, bietet sich noch die Schweiz als attraktives Kaufland an. Die anderen drei EFTA-Staaten sind in diesem Zusammenhang weniger gefragt - Norwegen und Island, weil sie auch bei Fahrzeugen Höchstpreisländer sind, Island zudem etwas abseits liegt und Liechtenstein, weil es zu klein ist, um als eigenständiger Markt gelten zu können. In der Schweiz ist dagegen ein großes Angebot an jungen, gutgepflegten Gebrauchten zu finden, bei Neuwagen können für den deutschen Kaufinteressenten auch die üblicherweise kürzeren Lieferfristen und die frühere Markteinführung neuer Modelle verlockend sein.
Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Preis, Ausstattung und Übergabetermin sind darin festzuhalten. Dem Kaufvertrag liegt grundsätzlich das am Verkaufsort geltende Recht zugrunde; es gilt also der Gerichtsstand des Verkäufers. Wer bei einem Schweizer Händler ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erwirbt um es definitiv außer Landes zu bringen, muss zunächst die Schweizer Mehrwertsteuer von 7,6 % entrichten. Die Rückerstattung dieser Mehrwertsteuer sollte gleich beim Kauf mit dem Händler festgelegt werden. Sie ist möglich, wenn dem Händler der Nachweis vorliegt, daß das Fahrzeug ausgeführt wurde. Beim Kauf von Privat an Privat ist die Mehrwertsteuer-Rückerstattung kein Thema.
Ausstattung
Alle in der Schweiz angebotenen Fahrzeuge ab Baujahr 1996 sind nach den gleichen technischen Standards produziert, die auch innerhalb der EU gelten. Unterschiede gibt es nur, je nach nationalen Gepflogenheiten, bei der Komfortausstattung.
Bei Neufahrzeugen sollte vom Händler die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, in der Schweiz meist EU-Zertifikat oder auch CoC genannt, mitgegeben werden.
In der Schweiz gibt es nur ein Fahrzeugdokument, den sog. Fahrzeugausweis . Er ist zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kaufvertrag für die spätere Zulassung in Deutschland besonders sorgfältig aufzubewahren.
Garantie
Achten Sie darauf, daß die Garantieurkunde oder das Kundendienstscheckheft vom ausländischen Händler abgestempelt und mit Übergabedatum versehen wird. Alle europäischen Automobilhersteller haben sich inzwischen auf europaweite Garantieleistungen geeinigt; jede autorisierte Werkstatt wird also in der Regel auch Garantieleistungen für ein Fahrzeug erbringen, das in einem anderen Land des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz gekauft wurde.
Warenverkehrsbescheinigung
Die Länder der EU haben mit den EFTA-Ländern sogenannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware - eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Mit ihr bestätigt der Ausführer, dass es sich bei der Ware um ein Produkt eines EU- oder EFTA-Landes handelt. Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 |
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