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Teilzeitstudium ist mit ALG I vereinbar…
Wenn Sie waehrend Ihrer Arbeitslosigkeit studieren wollen, ohne das Anrecht auf ALG I zu verlieren, ist eine Teilzeitstudium die einzige Moeglichkeit. Grund: Bei einem Vollzeitstudium stecken Sie Ihre gesamte Zeit und Arbeitskraft in das Studium, stehen somit also nicht dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung. Dies müssen Sie jedoch. Theoretisch koennte Ihnen die Agentur für Arbeit morgen die perfekte Stelle praesentieren und Sie müssten dann sofort bereit und in der Lage sein, diese Arbeitsstelle anzutreten. Das ist unmoeglich, wenn Sie voll studieren. Wenn Sie in Teilzeit studieren, koennten Sie dagegen Ihr Studium so flexibel gestalten, dass es auch berufsbegleitend zu schaffen ist, Sie stehen also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Und das ist die entscheidende Information für die Agentur für Arbeit. |