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本帖最后由 chocomoo 于 2015-1-30 11:36 编辑
这种情况就是无驾照驾驶
Strafrechtliche Konsequenzen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis
Anders als viele andere Vergehen im Strassenverkehr, wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Straftat nach § 21 StVG. Wer ohne Fahrerlaubnis von der Polizei hinter dem Steuer eines Pkws erwischt wird, dem drohen daher strafrechtliche Konsequenzen. Der Fahrer muss mit einer Geldstrafe oder in schwerwiegenden Faellen sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Ersttaeter kommen zumeist mit einer Geldstrafe zwischen 10 und 30 Tagessaetzen davon. Bei jugendlichen Taetern ohne eigenes Einkommen werden stattdessen Sozialstunden angeordnet. Ausserdem bekommt der Taeter sechs Punkte in Flensburg.
Wesentlich drastischer koennen die Strafen hingegen ausfallen, wenn es sich um einen Widerholungstaeter handelt. In diesem Fall muss der Taeter zudem damit rechnen, dass eine Sperrfrist (mindestens sechs Monate) gemaess § 69a StGB gegen ihn verhaengt wird. Solange diese Sperrfrist laeuft, kann dem Verkehrsteilnehmer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Weiterhin kann sein Fahrzeug eingezogen werden. Grundsaetzlich werden beim Strafmass auch weitere Tatumstaende wie beispielsweise die Gefaehrdung anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigt.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz
Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis hinter dem Steuer eines Autos Platz nehmen und einen Unfall verursachen, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schraenkt auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz massiv ein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress von Ihnen fordern. Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls handelt, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück verlangen.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Vollkaskoversicherung die Leistung sogar gaenzlich verweigern, wenn der Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Denn grundsaetzlich gehoert es zu den staendigen Pflichten des Versicherungsnehmers, die gesetzeskonforme Verwendung des versicherten Wagens sicherzustellen. Bei einer entsprechenden Pflichtverletzung muss der Versicherungsnehmer den Schaden daher aus eigener Tasche zahlen.
Vorsicht beim Verleihen von Autos?
Aufpassen müssen auch Fahrzeughalter, die ihr Auto an Freunde oder Bekannte verleihen. Wer sein Auto naemlich an eine Person verleiht, die momentan gar keine gültige Fahrerlaubnis hat, macht sich nach § 21 StVG ebenfalls strafbar. Darüber hinaus riskiert der Fahrzeughalter auch noch, seinen Kaskoschutz zu verlieren und muss im Falle eines Unfalls mit Regressforderungen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen. Da eine Mitschuld nicht nur bei Vorsatz (also wenn der Verleiher von der fehlenden Fahrerlaubnis weiss), sondern auch schon bei Fahrlaessigkeit angenommen wird, sollten Sie unbedingt vorab klaeren, ob der Entleiher eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Fazit
Fahren ohne Führerschein ist keinesfalls als Kavaliersdelikt anzusehen und kann den Verkehrssünder teuer zu stehen kommen. Auf der einen Seite drohen einem Autofahrer, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, strafrechtlichen Konsequenzen. Diese reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Wer mehrfach erwischt wird, muss zudem mit einer Sperrfrist rechnen. Ausserdem kann das Fahrzeug eingezogen werden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich das Fahren ohne Führerschein aber auch negativ auf den Versicherungsschutz aus. Waehrend die Vollkaskoversicherung die Leistungen in diesem Fall verweigern kann, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem für den Schaden des Unfallopfers aufkommen. Danach kann sie jedoch bis zu 5.000 Euro Regress fordern. |
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