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Als Bauherr ist man mit vielerlei Aufgaben beschaeftigt: Vertragsangelegenheiten sind zwar laestig, sollten jedoch nicht leichtfertig angegangen werden. Gerade bei schwer verstaendlichen Begrifflichkeiten sollte man um Genauigkeit bemüht sein.
Haeufig sind Bauherren mit dem Begriff „bauseits“ konfrontiert, doch was bedeutet „bauseits“ eigentlich? Hierbei handelt es sich um Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich des Bauherrn fallen. Da die Baufirmen diese Aufgaben nicht ausführen, sind sie auch nicht im Baupreis enthalten, so ein Hinweis des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Was faellt unter den Begriff „bauseits“?
Der Grossteil der Baufirmen erklaert nicht offen, dass mit dem Begriff „bauseits“ Extrakosten verbunden sind. Deshalb raet der VPB künftigen Hausherren, direkt nach den Aufgaben zu fragen, die bauseits erledigt werden müssen. Dazu zaehlen in der Regel der Aushub, dessen Entsorgung und Lagerung. Hinzu kommen die Erschliessung des Baugrundstücks und die Hausanschlüsse. Ebenfalls als bauseitig gelten der Bezug von Baustrom sowie Bauwasser. Der VPB geht bei diesen Extras mitunter von dem Gegenwert eines Mittelklassewagens aus.
Welche Zusatzkosten fallen an?
Wer schlüsselfertig bauen laesst, hat vor der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen noch zu klaeren, wer die Baugenehmigung einholt und ob die dabei entstehenden Kosten auch im Vertrag enthalten sind. Dazu zaehlen beispielsweise der Waermeschutznachweis und eine Statikbewertung. Zusaetzlich einzurechnende Kosten entstehen mit dem amtlichen Lageplan, der Bestaetigung für das Katasteramt und der Einmessung des Gebaeudes sowie – wenn erforderlich – einem Gutachten des Baugrundes. |
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