Es liegt bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor und die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Damit haben Sie die Geschaeftsbeziehung und den Forderungsanspruch der „Registeranzeiger Verlag UG“ anerkannt. Daher koennen Sie die Vollstreckung leider auf einfachen Wege nicht mehr verhindern! Sie haetten auf die Mahnungen und insbesondere den gerichtlichen Mahnbescheid mit Widerspruch reagieren müssen.
Das Einzige was Sie jetzt noch tun koennen ist die Geschaeftsbeziehung wegen arglistiger Taeuschung (Betrug) anzufechten. Hier empfehle ich den Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt.
Tut mir leid, dass ich nicht mehr für Sie tun kann.