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Einheitswertrichtlinien bestimmt, welche aus dem Jahre 1964 stammen. Unterschieden wird dabei zwischen dem
Ertragswertverfahren, mit dem der Wert eines Grundstücks anhand des Vielfachen einer Jahresmiete berechnet wird. Wie hoch der jeweilige Wert ist, wird anhand der Größe der Wohnfläche, der Nutzfläche, der baulichen Art sowie Baujahr und Bauart der Gebäude bestimmt. Somit erfolgt die Ermittlung des Grundstückswertes anhand der Werte des Gebäudes, des Bodens sowie der Außenanlagen.
und dem
Sachwertverfahren, zu dessen Ermittlung der Grundstückseigentümer selbst das Formular BG 30 ausfüllen muss, auf welchem Details bezüglich des Grundstücks angegeben sind. Anhand der so ermittelten Daten (Boden-, Gebäude- und Außenanlagenwert) wird der Einheitswert bestimmt. |
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