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看了他们官网,说看的人也要被罚
Ist das strafbar?
Ja, und zwar sowohl für den Cardsharing-Betreiber als auch für den Cardsharing-Nutzer.
Das Anbieten von Cardsharing-Zugängen ist als gewerbsmäßiger Computerbetrug nach § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB strafbar und zieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich.
Ebenso liegt eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen des Ausspähens von Daten vor. Rechtsfolge ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Auch das Urhebergesetz und das ZKDSG (Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten) sehen Strafbarkeiten für diese Fälle vor:
§ 95a Abs. 3 UrhG bestraft zahlreiche Handlungen im Zusammenhang mit sogenannten Umgehungsvorrichtungen. § 95a Abs. 1 und 2 UrhG bestraft im Zusammenhang mit § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG die Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen.
Die §§ 3, 4 und 5 des ZKDSG wiederum behandeln die Fälle des Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste.
Auch im Fall des Cardsharings macht Sky neben der strafrechtlichen Verfolgung zivilrechtliche Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatz, geltend.
http://info.sky.de/inhalt/de/unt ... rie_cardsharing.jsp |
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