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本帖最后由 anjanette 于 2011-7-15 08:45 编辑
Strafzettel im Ausland
Das müssen Sie jetzt über die EU-Knoellchen wissen
10.07.2010 — 11:01 Uhr Deutsche Autofahrer, die im EU-Ausland zu schnell gefahren sind, koennen künftig auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen Strafzettel bekommen. Der Bundestag verabschiedete jetzt ein Gesetz, das die Vollstreckung in Deutschland ermoeglicht.
BILD.DE BEANTWORTET DIE WICHTIGSTEN FRAGEN:
AB WANN GILT DIE NEUREGELUNG?
Praktisch ab sofort. Wegen der ausstehenden Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz zwar formal erst im Herbst in Kraft treten. Dennoch sollten Autofahrer bereits in diesem Sommerurlaub vorsichtig sein. Denn die Bussgeldbescheide für etwaige Verstoesse brauchen erfahrungsgemaess; Wochen oder Monate, bis sie den Empfaenger erreichen. Und sollte bis dahin die Laenderkammer dem Gesetz zugestimmt haben, wird die Strafe auf jeden Fall faellig – auch wenn der Verkehrsverstoss; bereits Monate zurueckliegt. Allerdings greift die Regelung erst bei einem Bussgeld von mehr als 70 Euro. Die Strafe für Falschparken liegt in den meisten Laendern unter dieser Grenze.
WIE LAEUFT DAS GELDEINTREIBEN?
Zunaechst bekommt der Fahrzeughalter Post von den Behoerden des jeweiligen Landes, um Einspruch gegen die Strafe einlegen zu koennen. Erst wenn der Bussgeldbescheid rechtskraeftig – also wenn kein Einspruch eingelegt oder der Einspruch zurueckgewiesen wurde – kommt das Bonner Bundesamt für Justiz ins Spiel, das für die Vollstreckung zustaendig ist.
MUESSEN SICH DEUTSCHE AUTOFAHRER DANN MIT BESCHEIDEN IN SPANISCH ODER ITALIENISCH HERUMSCHLAGEN?
Nein. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind alle Staaten verpflichtet, dem Verkehrssünder Bussgeldbescheide in einer für ihn „verstaendlichen Sprache“ zuzuschicken – also in der Regel der Muttersprache des Betroffenen. Sollte der auslaendische Bussgeldbescheid dennoch in einer fremden Sprache kommen, muss sich der Autofahrer keine Sorgen machen. Wenn er – etwa wegen der sprachlichen Hürden – keine Gelegenheit hat, Einspruch zu erheben, muss das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung verweigern. Kurz gesagt: Knoellchen auf Finnisch sind in Deutschland quasi wirkungslos.
WAS PASSIERT, WENN EINE ANDERE PERSON MIT MEINEM AUTO IM AUSLAND GEBLITZT WIRD?
Anders als in Deutschland gilt in einigen Laendern wie Frankreich und den Niederlanden die so genannte Halterhaftung. Das heisst: Der Eigentuemer des Autos muss die Strafe zahlen, auch wenn jemand anders gefahren ist. In einem solchen Fall muesste das Bonner Bundesamt jedoch die Vollstreckung verweigern, weil in der Bundesrepublik grundsaetzlich der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wird. „Niemand wird für einen Verkehrsverstoss; verantwortlich gemacht, den ein anderer verschuldet hat“, versichert Ulrich Staudigl vom Bundesjustizministerium. Der Fahrzeughalter sollte aber bei den Behoerden des jeweiligen Landes Einspruch gegen den Bussgeldbescheid erheben – auf Deutsch.
WELCHE FAELLE GIBT ES NOCH, IN DENEN NICHT GEZAHLT WERDEN MUSS?
Das Geld kann nur vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen koennten deshalb ignoriert werden, heisst es beim Auto Club Europa (ACE). Zudem fallen laut ACE nur echte Verkehrsverstoesse unter die Neuregelung, nicht aber Beleidigungen im Strassenverkehr. Ein Sonderfall sind Geldstrafen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Entschaedigungszahlungen: Diese müssen erst von einem deutschen Amtsgericht bewilligt werden.
Quelle: bild.de |
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