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本帖最后由 sakya724 于 2013-6-21 15:31 编辑
今天刚刚从国内回到德国,发生的有些事情实在胸闷。
飞机到达法兰克福机场后,出关遇到安检,说我的相机和香烟没有申报,于是罚款了。
相机是我自己用的,这次回国结婚朋友作为礼物送给我的,已经用了2个多月。我和机场的员工解释,而且里面有最近自己拍的照片作为证据,但他们根本不听。
由于没有发票,相机被估价2500欧,镜头922欧。
香烟是机场免税店买的,总共3条,说是2条是超标的,我自己只能带一条。
最后罚款794,93欧!!!。。。
罚款就算了,我不了解海关的规定。之前出去旅游也带单反,回国也是,相机包背在外面也从来没有查过,所以以为相机和电脑一样是可以携带的。
但严重的是海关给了我一份表格,内容是说我涉嫌偷税!并且有2张附带表格,意思好像是让我寄到海关,解释缘由。可能进一步处罚,召开听证会或者免于处罚。
现在脑子里很混乱,我带着自己用的相机来德国,不但被罚了近800欧,还被控告偷税。海关的人说我应该填申报表格,并走申报通道。
可是一、我并没有看到任何领取申报表格的地方 二、机场以及飞机上并没有任何形式告知我相机需要申报
至于走非申报通道,只是跟着前面的旅客一起走而已。。。我这次卡塔尔转机,整个行程20多个小时,由于在飞机上缺少睡眠及疲劳,跟人流走已是惯性。。。
在帖子最后,附上相关文件。
我的问题是:
一、是否没有申报财物都会被控告偷税,并有我收到的这张单子?
二、解释表格有两份,信中要求unterschriebenen Vordruck in doppelter Ausfertigung an die genannte Dienststelle senden,是要求一封信里两份表格一起寄出,还是分两份信件来寄?
三、一般情况下我只听说过这样的情况会罚款,但没听过被告偷税。我现在除了回信说明情况外还有什么需要做的?是否是由于金额数值问题被告?但要哪个人坐飞机带个好些的首饰手表岂不各个要申报?
国内时间的话已经25号了,我已经整整2夜没睡了,思维有些混乱,发好帖子就去睡了,希望有朋友能给予帮助。
图片由于不能大于195kb上传,都压缩得很厉害,如果哪位朋友能帮助的话,我可以传正常尺寸照片,谢谢了。
BTW:罚款当场我都已经付了,但不知道是否还会被控告偷税漏税。。。
事件最终结果:感谢太有才的帮忙,写的申诉信起到了大的效果,钱终于退回来了。之后还和海关交涉了几次,并提供了一些学习以及住房情况材料。最终结果,相机部分的七百多欧完全退了回来,香烟的80欧没有退。
不好意思各位,太久没上这个论坛了,发现不少朋友也发生类似的问题。当时和太有才的信件来往找不到了,但是记得当时找过一篇帖子:
太有才了 信件集锦(附事件以及处理结果)
其中有一楼是这样的,可以在本轮胎搜索,大致内容如下:
案例
http://www.dolc.de/forum/viewthr ... p;extra=&page=1
申诉信
Einfuhrabgabenbescheid vom xx.0x.2008
Registrierkennzeichen: xxx-xxxx-xxxxxx-xx-xxxx-xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid ein.
Ich bin eine chinesische Studentin und studiere jetzt an der Technischen Universität XYZ.
Beweis: Kopie von meinem Studentenausweis
Den in dem o.g. Einfuhrabgabenbescheid genannten Schmuck habe ich als meinen persönlichen Gebrauchsgegenstand in meinem persönlichen Gepäck bei einer Reise von China nach Deutschland eingeführt. Vorliegend handelt es sich also um eine vorübergehende Einfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen im persönlichen Gepäck von einem Reisenden, der sich, mit gewöhnlichem Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, in der Gemeinschaft aufhält. Für diese persönlichen Gebrauchsgegenstände soll nach Zollbefreiungsverordnung Einfuhrabgabenfreiheit gewährt werden.
Die für die Entscheidung maßgebliche Norm aus der Zollbefreiungsverordnung spricht von gewöhnlichem Wohnsitz. Gewöhnlicher Wohnsitz i.S.d. Zollbefreiungsverordnung ist der Ort, den der Betroffene als ständigen und gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Absicht gewählt hat, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen. Selbst bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehreren Jahren zu Studiums- und Forschungszwecken im Ausland wird nach Rechtsprechungen aber kein gewöhnlicher Wohnsitz dort begründet (vgl. BFH, Beschluss vom 11.02.2003 - VII B 244/02; FG Hessen, Urteil vom 07.02.2000 - 7 K 10/99).
Nach Artikel 236 Buchstabe A Nummer 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung gilt als „Reisender“ eine Person, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt, wo sie nicht ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat. Nach Artikel 563 Zollkodex-Durchführungsverordnung wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren bewilligt, die durch einen Reisenden i.S.d. Artikels 236 Buchstabe A Nummer 1 eingeführt werden.
In diesem Zusammenhang heißt es auch in Ihrem Merkblatt (Vordruck HH 0112), Anhang 5 insofern:
„Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden mit gewöhnlichem Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft können - solange sich der Reisende in der Gemeinschaft aufhält - einfuhrabgabenfrei verwendet werden.
......
Persönliche Gebrauchsgegenstände sind alle neuen oder gebrauchten Gegenstände, die ein Reisender unter Berücksichtigung aller Umstände seiner Reise in angemessenem Umfang zum persönlichen Gebrauch benötigt (wie Kleidung, Toilettenartikel, persönlicher Schmuck, Fotoapparate, Filmkameras, Schreibmaschinen, Ferngläser sowie Sportausrüstungen wie Angelgeräte, Tauchausrüstungen, Fahrräder, Tennisschläger u.a.), jedoch nicht die zu Handelszwecken eingeführten Waren.
......
Wenn für die genannten Waren Einfuhrabgaben von mehr als 5.000 EUR zu erheben wären (das ist in der Regel der Fall Zollanmeldung bei Waren im Wert von über 25.000 EUR), ist eine ausdrückliche mündliche Zollanmeldung unter Beifügung einer schriftlichen Aufstellung (2-fach) abzugeben.“
Daher lege ich Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid ein.
Mit freundlichen Grüßen
大家把案例点进去看下,注意信件内容根据自己实际情况改写。 |
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