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aus eine gesetzliche Vorschrift, daß wenn das Wörtchen "Antwort" in irgendeiner Form (also auch Werbeantwort, Rückantwort, Antwortpostkarte etc.) auf einer Postkarte oder einem Brief aufgedruckt ist, der Empfänger verpflichtet ist, den Brief auf jeden Fall anzunehmen und das fällige Porto zu bezahlen. Hier spielt es dann auch keine Rolle, wenn z.B. oben im Markenfeld steht "Bitte freimachen" oder "1,10 Porto" oder ähnliches. Das Wörtchen "Antwort" hebt alles andere auf. Wenn sowas auf einer Gewinnspiel-Postkarte oder ähnlichem ist, liegt zwar die Vermutung nahe, daß diese Antworten dann gleich im Papierkorb landen, aber man kann mit sowas immer schön die Firmen, Parteien etc. ärgern, die einen mit unerwünschter Werbung zumüllen. |
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