本帖最后由 期待 于 2009-11-23 22:06 编辑
低于15人的公司就没有kuendigungschutz的说法我是第一次听说。
leibniz 发表于 2009-11-23 18:13 
15人作为小企业的规定是2004年到2005年当年的相关法律条文,昨天凭记忆把当年非常重要的信息点写出来。刚才重新查询了一下现在的条文,发现法律条文有所调整。转贴如下:也就是小企业的人数以5个全职,Teilezeit以20小时折算0.5,30小时折算0.75个职位。
楼主的老板看来还是挺有人情味的。
Kein Kündigungsschutz nach dem KSchG
Kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht für Arbeitsverhältnisse, die noch keine sechs Monate bestanden haben oder wenn der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb beschäftigt ist. Ein Kleinbetrieb liegt in jedem Fall dann vor, wenn im Betrieb maximal fünf Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte werden dabei bis maximal 20 Stunden mit 0,5 und bis maximal 30 Stunden mit 0,75 berechnet.
Wenn in diesem Falle eine ordentliche Kündigung (hält die richtige Kündigungsfrist ein) vorliegt, kann der Arbeitnehmer nur auf einen formellen Fehler hoffen, hat aber grundsätzlich im Prozess beim Arbeitsgericht keine guten Karten.
Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Betriebsgröße für Kündigungsschutz: Komplizierte Regelung im Kündigungsschutzgesetz schafft Verwirrung | Suite101.de http://kuendigungsschutz.suite10 ... chutz#ixzz0XiYnAJWW
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben:
Der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben (d.h. Betriebe mit bis zu 5 vollbeschäftigten Arbeitnehmern) ist schwierig, da dass Kündigungsschutzgesetz bei diesen keine Anwendung findet. Eine ordentliche Kündigung bedarf bei Kleinbetrieben zu ihrer Wirksamkeit keines Grundes im Sinne des § 1 KSchG (vgl. oben unter II c). Die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer im Kleinbetrieb kann jedoch nach § 242 BGB (nach dem sog. Grundsatz von „Treu und Glauben“) unwirksam sein. Stützt sich der Arbeitgeber des Kleinbetriebs auf betriebliche Umstände und kommt eine Auswahl zwischen mehreren Arbeitnehmern in Betracht, so ist die Kündigung rechtsmißbräuchlich und deshalb nach § 242 BGB unwirksam, wenn schon auf den ersten Blick erkennbar ist, daß der Arbeitgeber ohne entgegenstehende betriebliche Interessen einem Arbeitnehmer kündigt, der erheblich schutzwürdiger als vergleichbare, nicht gekündigte Arbeitnehmer ist (Bundesarbeitsgericht; Az.: 2 AZR 15/00 – Urteil vom 21.02.2001; Az.: 2 AZR 672/01 – Urteil vom 06.02.2003). |