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楼主 |
发表于 2009-11-3 11:58
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本帖最后由 jenny67 于 2009-11-3 12:10 编辑
你能不能问问外管局的人,他们是根据那条法律说16岁以下没有长居的?
因为居住法第九款里并没有明确说明16岁以下没有长居。当然我不否认按第九款中说的要交满60个月的养老保险(这条要自己或配偶满足),16岁 ...
汉森 发表于 2009-11-3 09:37 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
§ 32 Kindernachzug
(1) Dem minderjaehrigen ledigen Kind eines Auslaenders ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1.der Auslaender eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt oder
2.beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt.
3.entfaellt
(2) Einem minderjaehrigen ledigen Kind, welches das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewaehrleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhaeltnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.
2a) Dem minderjaehrigen ledigen Kind eines Auslaenders, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die familiaere Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europaeischen Union bestand, in dem der Auslaender die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt. Dasselbe gilt, wenn der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besass
(3) Dem minderjaehrigen ledigen Kind eines Auslaenders, welches das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.觉得好像是因为这条不可以拿长居
(4) Im Uebrigen kann dem minderjaehrigen ledigen Kind eines Auslaenders eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstaende des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Haerte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiaere Situation zu berücksichtigen. |
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