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Asyl-Betrüger Omar A.19 岁,自称19岁。(图片报里这么写的,哈哈2b要投诉请直接找图片报)
2012年到德国报难民,下面是重点,此人一共用8个名字在德国报难民。
两次难民申请被拒绝,现在在申请第三次。
这次被抓到是因为他走rossmann偷袜子,被商店私探抓获送警,
就在他偷rossmann的前一个晚上,他在一辆房车偷偷摸摸,
(报纸没有说他偷了什么,但是应该也是做案时被抓到,不然,警察里没有这个留案。)
女法官判他6个月的坐牢。
看起来,难民一人报多个名字,是常事了。
http://www.bild.de/regional/koel ... -44335662.bild.html
klaute ein Paar Sportsocken für 2,99 Euro. Dafür wandert Asyl-Betrüger Omar A. (19), angeblich aus dem Irak, jetzt sechs Monate in den Knast – ohne Bewährung.
EINE KÖLNER RICHTERIN HAT DIESES BISHER BEISPIELLOSE URTEIL GESPROCHEN.
Denn der Socken-Dieb hat keine einzige Vorstrafe. Jedoch fiel er immer wieder der Polizei auf: Insgesamt acht verschiedene Namen gab er bei den Behörden an, zwei Asylanträge wurde abgelehnt, die Abschiebung ist beantragt - inzwischen läuft das dritte Asylverfahren.
Richterin Maren Sütterlin-Müsse (54) begründete das knallharte Urteil so: „Sie kamen als Flüchtling. Aber es steht nicht fest, ob Sie das wirklich sind. Drei Asylanträge – das spricht nicht dafür. Sie nutzen unser System und unsere humanitäre Verantwortung in eklatantem Umfang aus. Sie ziehen durch die Bundesrepublik und begehen Straftaten.“
► Der junge Mann kam im September 2012 nach Deutschland. Eigentlich sollte er in seiner zugewiesenen Asylunterkunft in Soltau (Niedersachsen) leben. Doch immer wieder greift ihn die Polizei in anderen Städten auf. Immer wieder gibt er andere Namen an.
Zuletzt am 24. November 2015: Der Asylbewerber lässt in einer Rossmann-Filiale in Köln ein Paar schwarz-grüne Sportsocken (2,99 Euro, Größe 39–42) mitgehen, wird vom Ladendetektiv ertappt. Es kommt zur Rangelei.
Vor Gericht erklärte Omar A.: Es hätten ihm nur 50 Cent gefehlt, er lebe auf der Straße, ihm sei kalt gewesen. Brisant: Erst gut eine Stunde vor dem Socken-Klau war er aus Polizeigewahrsam entlassen worden. Am Vorabend hatte er sich an einem Wohnwagen zu schaffen gemacht.
Sütterlin-Müsse zu BILD: „Man muss für eine Jugendstrafe schädliche Neigungen feststellen. Das wurde bejaht. Es kann keine positive Sozialprognose gestellt werden. Er hat keine persönlichen Bindungen, keine Arbeit. Es ist nicht erkennbar, dass er gewillt wäre, sich an unser Rechtssystem zu halten. Es ist nicht möglich, Bewährung einzurichten, wenn er für die Bewährungsaufsicht nicht erreichbar ist.“
Omar A. wurde vom Jugendschöffengericht nach Jugendstrafrecht wegen räuberischen Diebstahls verurteilt, wird nun in eine Strafanstalt für jugendliche Täter gebracht.
Wird Omar A. jetzt abgeschoben? Gerichtssprecherin Dr. Sonja Heidel: „Darüber entscheidet das zuständige Ausländeramt und nicht das Gericht.“ |
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