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原帖由 Blüte 于 2008-1-9 18:32 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
你不用理它。谁干这种事啊$frage$
$汗$ 不是欧说你,有时候会害人的
1.Duldungsvollmacht
Der Begriff Duldungsvollmacht stammt aus der Rechtswissenschaft.
Als Duldungsvollmacht bezeichnet man eine Form der Vollmacht, bei der ein Vertretener zwar um das Handeln einer Person, welche als sein (angeblicher) Vertreter auftritt, weiß, nicht jedoch gegen dieses Handeln einschreitet. Der Vertretene muss sich − im Interesse des Geschäftsgegners, der auf dieses Verhalten vertrauen darf − dementsprechend so behandeln lassen, als hätte er wirksam Vollmacht erteilt.
Rechtlich betrachtet liegt im Falle einer Duldungsvollmacht keine tatsächliche Vollmacht vor, jedoch ist die Duldung bzw. das Unterlassen der Handlung eine konkludente Willenserklärung zur Duldung begangener oder zukünftiger Handlungen im Rahmen der Duldungsvollmacht.
Eine Duldungsvollmacht ist bereits bei einmaligem Auftreten des Vertreters ohne Vertretungsmacht möglich, selbst wenn dieses Auftreten nicht einmal gegenüber dem betreffenden Dritten erfolgt ist.
Abzugrenzen ist die Duldungsvollmacht von der Anscheinsvollmacht.
2.Anscheinsvollmacht
Die Anscheinsvollmacht schützt den Vertragsschließenden in seinem Vertrauen, der ihm gegenüber als Stellvertreter eines anderen Auftretende sei bevollmächtigt, im Namen dieses anderen rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Der Vertragsschließende erhält gestützt auf die Anscheinsvollmacht einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Vertretenen, obwohl dieser keine Vollmacht erteilt hat.
[ 本帖最后由 xumeng 于 2008-1-9 19:57 编辑 ] |
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