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http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html?fromFeature=Verkaufen
Für das Anbieten Ihres Artikels wird bei ebay eine nicht erstattungsfähige Angebotsgebühr erhoben. Wenn Sie Ihren Artikel erfolgreich über eBay verkaufen, stellen wir Ihnen zusätzlich eine Verkaufsprovision in Rechnung. Die Provision richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises. Sollte Ihr Artikel nicht verkauft werden, fällt auch keine Verkaufsprovision an.
Für Mitglieder, die in Deutschland ansässig sind oder ihren Wohnsitz oder Sitz haben, sind in den angezeigten Gebühren 16% Mehrwertsteuer enthalten. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, lassen Sie sich von eBay Nettorechnungen ausstellen. Da die Dienstleistung von eBay von außerhalb der EU erbracht wird, können Gewerbetreibende mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen. Weitere Informationen
Hinweis: Für Angebote in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ gelten bis auf Weiteres gesonderte Gebühren. Mehr zum Thema
Bei Multiauktionen und Festpreisartikeln mit mehr als einem angebotenen Artikel richtet sich die Angebotsgebühr nach dem Gesamt-Startpreis der von Ihnen zum Verkauf eingestellten Artikel. Der Gesamt-Startpreis ist der Startpreis multipliziert mit der Anzahl der von Ihnen angebotenen Artikel. Die maximale Angebotsgebühr für einen Festpreisartikel oder eine Multiauktion beträgt EUR 4,80, bzw. EUR 9,95 für Angebote, die den Abschluss eines Mobilfunkvertrags beinhalten. Die Verkaufsprovision richtet sich nach dem Verkaufspreis eines jeden einzelnen Artikels.
Gebühren für Zusatzoptionen
Als Verkäufer können Sie verschiedenen Optionen nutzen, um auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Sie erhöhen so die Verkaufschancen für Ihre Artikel. Beachten Sie bitte, dass diese Gebühren nicht erstattungsfähig sind. Eine einmal ausgewählte Zusatzoption kann nicht deaktiviert oder durch eine andere ersetzt werden.
[ 本帖最后由 mixmas 于 2006-8-7 11:41 编辑 ] |
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