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刚刚拿到毕业后第一份正经的工作合同 怀着诚惶诚恐的心情仔细看了合同每一条
唯独以下这条不知何意。。。
在此拜托各位前辈高人指点一二, 小白我不胜感激![](static/image/smiley/big/087.gif)
§ 6 Abtretung, Verpfaendung, Pfaendung
1. Die Abtretung und Verpfaendung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sowie von sonstigen Ansprüchen
auf Vergütung ist ausgeschlossen.
2. Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung von Entgeltpfaendungen wird für jede eingehende
Pfaendung eine Verwaltungsgebühr in Hoehe von Euro 5,00 erhoben, für jedes Schreiben wird ein
Betrag von Euro 2,50 und für jede überweisung ein Betrag von Euro 1,00 berechnet. Sollte sich
die Abwicklung der Pfaendung über den Eingangsmonat hinaus erstrecken, wird die Verwaltungsgebühr
für jeden weiteren Monat der Bearbeitung abermals faellig. Die Gebühr sowie die anderen
vorgenannten Betraege werden vom Arbeitsentgelt einbehalten. Der Kostenerstattungsanspruch
des Arbeitgebers gilt als jeweils vor der Entgeltforderung des Arbeitnehmers entstanden.
Sofern der Arbeitnehmer den Nachweis führt, die zu ersetzenden Kosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannten pauschalen Betraege, ist der geringere
Betrag massgebend.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nachweis der hoeheren tatsaechlichen Kosten diese in Ansatz
zu bringen. |
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