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本帖最后由 shadowboy 于 2010-8-6 19:46 编辑
我读书5年,工作1个月,拿1年有效地18条 Abs. 4 Satz 1限制雇主的签证。
申请kindergeld被拒,求助啊,谁知道我能不能申请到kindergeld!!
Ihr Antrag auf Kindergeld vom xx.xx.2010 wird hiermit abgelehnt.
Nach § 62 EStG steht einem ausländischen Staatsangehörigen nur dann Kindergeld zu, wenn er im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG zum Zweck) einer Ausbildung bzw. nach § 18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde.
Ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder nach den §§ 23a, 24 order 25 Absätze 3 bis 5 erteilt worden, so kann ein Anspruch auf Kindergeld nur bestehen, wenn der Antragsteller sich mindestens drei Jahr rechtmäßig gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit, die eine Erwerbstätigkeit unterbricht, in Anspruch nimmt.
Nach den vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie nicht die Voraussetyungen nach § 62 EStG.
Deshalb haven Sie keinen Anspruch auf kindergeld. Falls Sie iohnsteuerpflichtiger arbeitnehmer sind, kann die eintragung eines kinderfreibetrags auf der lohnsteuerkarte möglich sein. sie können sich unter vorlage dieses bescheides an das für ihren wohensitz zuständige finanzamt wenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei der vorbezeichneten Familienkasse schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen oder Zustellung durch eingeschriebenen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung. |
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