|
本帖最后由 dore3 于 2012-7-12 16:25 编辑
好人做到底吧
Landesbauordnung fuer Carports in Niedersachsen:
Bis 40 cbm ist der Bau von Carports & Garagen in Niedersachsen genehmigungsfrei. Trotzdem muessen Unterlagen für eine Carport-Anzeige eingereicht werden.
Landesbauordnung für Carports in Hessen:
Bis 40 cbm Rauminhalt sind Carports & Garagen in Hessen genehmigungsfrei.
Landesbauordnung für Carports in Nordrhein-Westfalen:
Grundsaetzlich muss der Bau von Carports & Garagen in Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
Landesbauordnung für Carports in Rheinland-Pfalz:
Nach §62 Abs. 1 f der LBO sind Garagen und überdachte Stellplaetze (Carports) mit bis zu 50 m2; Grundflaeche genehmigungsfrei, ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplaetze im Aussenbereich soweie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmaelern.
Landesbauordnung für Carports im Saarland:
Im Saarland ist Bauantrag inkl. Statik für Carports & Garagen notwendig.
Landesbauordnung für Carports in Brandenburg:
Carports & Garagen sind in Brandenburg baugenehmigungsfrei, sofern Sie den oeffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bis 50 m2; und max. 3,00 m Bauhoehe. (BbgBO § 6 Abs. (10) und § 55 Abs. (2) Nr. 4 )
Landesbauordnung für Carports in Berlin:
Berlin stellt die komplette Bauordnung und Garagenverordnung, die auch für Carports gilt zur Verfügung. Bauantrag notwendig.
Landesbauordnung für Carports in Bayern:
In Bayern benoetigt man einen qualifizierten Entwurfsverfasser (nach §68 LBO). Dafür benoetigt man keine Statik.
Landesbauordnung für Carports in Baden-Württemberg:
Carports & Garagen bis 40 cbm sind genehmigungsfrei, sofern die oeffentlich-rechtlichen Bedingungen eingehalten werden.
Landesbauordnung für Carports in Hamburg:
In Hamburg ist für Carports & Garagen generell ein Bauantrag notwendig. Dieser muss von einem Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der fachlich geeignet ist. Dieser muss eine Erklaerung abgeben. Dadurch benoetigt man keine Statik.
Grenzbebauung ist bis 8 m Laenge und 2,50 m Hoehe problemlos moeglich. Problematisch ist Vorgartenbebauung, Ausnahmen sind aber moeglich. Zur Grundstücksgrenze (Auffahrt) muss 5 m Stauflaeche frei bleiben. Auch hier sind Ausnahmen für Carports moeglich.
|
|